Herr Steinhage führt aus, dass sich der Landwirt Köhne aus Beller mit dem Anliegen, dass im Folgenden beschrieben wird, an die Verwaltung gewandt hat. Die Verwaltung verweist die Angelegenheit zur Beratung an den Bezirksausschuss.

 

Die Straßenlaterne befindet sich auf Höhe der Grundstücke Büse/Köhne. Der Grundstückseigentümer Büse hat seine Grundstücksgrenze mit Bruchsteinen abgegrenzt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite steht die Straßenlaterne am Grundstück Köhne. Durch den intensiven Verkehr, der im Wesentlichen von der Hofstelle Schmeink mit Biogasanlage ausgeht, kommt es bei Begegnungsverkehr in dem Bereich der Straßenlaterne zu Problemen. Lt. Aussage des Landwirts Köhne sei es zu Unfällen aufgrund der Bruchstein-Abgrenzung gekommen, auch die Straßenlaterne sei angefahren worden und stehe schräg.

 

Nach Diskussion wird vorgeschlagen, die Straßenlaterne unter der Voraussetzung zu entfernen, dass dadurch die Verkehrssicherungspflicht oder andere Rechte nicht verletzt werden. Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.