Sitzung: 16.05.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: 715/2014-2020
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom 07.05.2018.
2. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom 07.05.2018.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat:
a) die Feststellung der Jahresabschlusses 2016 vom 14.02.2018
b) die Zuführung des Jahresüberschusses von 1.125.064,20 € in die Ausgleichsrücklage und
c) die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.
Der Vorsitzende erteilt das Wort an Herrn Hengelbrock, welcher ausführlich die
Prüfungsergebnisse der INTECON GmbH zum Jahresabschluss 2016 im Rahmeneiner
Präsentation darstellt. Im Gegensatz zum Vorjahr ist ein Überschuss zu
verzeichnen, welcher der Ausgleichsrücklage zugeführt werden könne. Die
Eigenkapitalausstattung sei weiterhin vorbildlich und könne als
Leuchtturm-Kennzahl im Kreis Höxter bezeichnet werden. Ebenso seien die
Verbindlichkeiten weiter rückläufig, was
vor allem auf der Tilgung des Kassenkredites zurückzuführen sei. Für das gute Jahresergebnis
seien im Wesentlichen die guten Erträge aus der Gewerbesteuer verantwortlich,
die Aufwendungen konnten insgesamt auf einem stabilen Niveau gehalten werden.
Ausschussmitglied Schulte erkundigt sich im Nachgang zum weiteren Vorgehen bei der
Grundsteuer. Herr Hengelbrock erläutert
hierzu, dass derzeit einige Modelle in der Diskussion stehen, aber noch keine
abschließende Aussage getätigt werden könne.
Ausschussmitglied Hahn stellt die Frage, ob es sich bei den erwähnten Swap-Geschäften
um die in der öffentlichen Diskussion präsenten Risikogeschäfte handele.
Bürgermeister Temme entgegnet, dass
es sich hierbei lediglich um Zinssicherungsgeschäfte handelt, für die der
negative Marktwert zwingend darzustellen ist. Mit den in den Medien
diskutierten Risiko-Swaps seien diese allerdings nicht zu vergleichen.
Ausschussvorsitzender Gadzinski bedankt sich für den ausführlichen Vortrag der Intecon
sowie die Vorarbeiten der Verwaltung.
Weiterhin ergeben sich keine Fragen, so dass Ausschussvorsitzender Gadzinski zur Abstimmung bittet.