Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel wie folgt zu beschließen:

 

  1. Für die Darstellung von Investitionen als Einzelmaßnahme im Teilfinanzplan B wird eine Wertgrenze von 10.000 € festgelegt,

 

2. Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze werden ebenfalls als Einzelmaßnahmen abgebildet, wenn sich die Abwicklung der Investitionen über mehrere Jahre erstreckt und diese in ihrer Gesamtsumme (lfd. Haushaltsjahr und Planjahre) den Grenzbetrag von 10.000 € überschreiten und/oder zweckgebundene Zuwendungen von dritter Seite für die Investitionsmaßnahme gewährt werden.


StOAR Güthoff erläutert den Sachverhalt zur Umstellung des Haushaltsplanes nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Er erklärt weiter, dass im Finanzplan Teil B Investitionen ab 10.000,00 € abgebildet werden sollen.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Schulte erklärt StOAR Güthoff, dass der vorgeschlagene Betrag in Höhe von 10.000,00 € frei variabel ist und diese Wertgrenze auf Beschluss des Rates von Jahr zu Jahr geändert werden kann.

 

Ratsherr Lohre stimmt den Ausführungen zu und sieht sich mit der vorgeschlagenen Wertgrenze einverstanden.

 

Ratsherr Aßmann spricht sich ebenfalls für die Wertgrenze aus. Er empfindet jedoch die Vorbereitung auf die NKF-Umstellung als nicht zufriedenstellend.