Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel, die als der Vorlage als Anlage beigefügte „1. Änderung der Förderrichtlinien der Stadt Brakel für die Vergabe von Zuschüssen entsprechend dem Teil II der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW“ zu beschließen.

Die Geltungsdauer ist angepasst an die Förderrichtlinien des Landes NRW (Fristende: 31.12.2022).


Bürgermeister Temme erteilt StA Düsenberg das Wort. Dieser gibt eine kurze Erläuterung zum Sachverhaltung dahingehend, dass durch die Änderung des Runderlasses des zuständigen Landesministeriums NRW vom 23.03.2017 die bisherige Deckelung für die Förderung aufgebhoben werde und 50% der zuwendungsfähigen Kosten als Förderbetrag anerkannt werden können.