Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 6 neu „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel neu aufzustellen, um darin die bisherigen Planungsziele des Ur- sowie der Änderungspläne zu vereinen.


Dipl.-Ing. Bohnenberg führt aus, die Stadt Brakel habe mit dem Bebauungsplan Nr. 6 - 3. Änderung auf eine städtebauliche Korrektur hinsichtlich der tatsächlichen Ausbausituation abgezielt. Hiermit verbunden war eine teilweise Aufhebung nicht mehr benötigter Gewerbeflächen.

 

Offensichtlich durch die Beitragsveranlagung veranlasst, sei dann ein Normenkontrollantrag seitens der Firma Erkeling, vertreten in mehreren Gesellschaftsformen, gestellt worden. Hierin wurde moniert, dass abwägungsfehlerhaft Flächen für deren Betriebserweiterung aus dem ursprünglichen Plangebiet herausgenommen worden seien und zudem für potenzielle Erweiterungsflächen nur ein eingeschränktes Industriegebiet nach NRW-Abstandsklassen festgesetzt werde. Schließlich sei der derzeitige Ausbau zu gering dimensioniert.

 

Das Gericht habe in seinem Urteil Ende September 2017 die Kerninhalte der Planungsabsichten der Stadt Brakel bestätigt und nicht bemängelt, so Dipl.-Ing. Bohnenberg.

 

Leider bestünde aber in der vermeintlichen Fortführung der Nutzungsbeschränkung im Sinne eines vorbeugenden Immissionsschutzes nach Abstandserlass NRW, die genau genommen eine erstmalige, als solche nicht begründete und abgewogene Nutzungsbeschränkung des Plangebiets darstelle, ein Abwägungsmangel in Form eines Abwägungsausfalls, der zur Unwirksamkeit dieses Bebauungsplanes führen müsse.

 

Dieser könne nicht im sogenannten ergänzenden Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) behoben werden.

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung