Sitzung: 04.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 572/2014-2020
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel die Verwaltung zu ermächtigen, eine europaweite Ausschreibung zur Ersatzbeschaffung einer neuen Drehleiter durchzuführen. Die Finanzierung der unabweisbaren Maßnahme wird durch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 650.000 € gemäß § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW im Haushalt 2017 sichergestellt.
Bürgermeister Temme führt einleitend aus, dass die über 30 Jahre alte Drehleiter
mittlerweile hohe Instandsetzungs- und Reparaturkosten verursache, wie z.B. im
vergangenen Jahr mit 11.800 €. Aus diesem Grund habe die Wehrführung mit der
Verwaltung die Anschaffung einer neuen Drehleiter beraten. Mittlerweile seien
auf dem Markplatz zwei Vorführungen gewesen, einmal von der Firma Rosenbauer,
die zweite Vorführung von der Firma Magirus. Bürgermeister Temme weist darauf hin, da die Stadt Brakel für 2017 für diese
Anschaffung keine Haushaltsmittel vorgesehen habe, der Rat einer
außerplanmäßigen Ausgabe zustimmen müsse. Gemeinsam werde mit der Stadt Bad
Driburg, die ebenfalls eine neue Drehleiter benötigen, eine gemeinsame,
europaweite Ausschreibung durchgeführt.
Bürgermeister Temme bittet abschließend die Ausschussmitglieder um Empfehlung an
den Rat, diese außerplanmäßige Ausgabe in 2017 zu beschließen.
Ratsherr Hanisch erklärt für die CDU-Fraktion, diese außerplanmäßige Ausgabe
befürworten zu wollen, da die Notwendigkeit einer funktionsfähigen Drehleiter
lebenswichtig sei. Lobend erwähnt er die Kooperation mit der Stadt Bad Driburg.
Dieser Meinung schließt sich Ratsherr Hahn für die SPD-Fraktion ebenfalls an.
Auf seinen Hinweis bzgl. der Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes führt Herr
Schlenhardt aus, dass bei einem
Volumen der außenplanmäßigen Ausgabe von bis zu 5% des Gesamtergebnisplans kein
Nachtragshaushalt notwendig sei. Man habe sich diesbezüglich auch mit der
Kommunalaufsicht abgestimmt, weist Bürgermeister Temme darauf hin.
Ratsherr Gerson befürwortet für die UWG/CWG ebenfalls dieses Vorgehen. Zu
seiner Anfrage, ob es nicht möglich sei, eine Vorführ-Drehleiter zu erwerben
erklärt der Wehrführer Sven Heinemann,
dass dies durchaus möglich sei. Jedoch laufe man Gefahr, dass es bei einer
europaweiten Vergabe zu einer Rüge kommen könne, da man sich bei einer
Vorführ-Drehleiter gegenüber einer Firma bereits zum Kauf verpflichte.
Ratsherr Hahn hinterfragt die Qualität bei einer europaweiten Ausschreibung. Hierzu erklärt Sven Heinemann, dass man das Leistungsverzeichnis im Vorfeld bereits so eingrenze, dass sich nur qualitativ hochwertige Anbieter bewerben könnten.