Sitzung: 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 495/2014-2020
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich
bei 1 Gegenstimme, dass die Vorsitzenden des
- Ausschusses
für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Kultur
- Rechnungsprüfungsausschusses
von dem gesetzlichen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung ausgeschlossen werden sollen.
Die Ratsherren Gadzinski und Holtemeyer
erklären sich für befangen und nehmen an der Diskussion und Abstimmung nicht
teil.
Ratsherr Multhaupt stellt die Frage, warum Bezirksausschussvorsitzende hier
nicht berücksichtigt werden. Bürgermeister Temme
erläutert, dass dies keine Ausschüsse des Rates im Sinne der Geschäftsordnung
darstellen. Die Verwaltung werde aber ein Schreiben an das Ministerium
aufsetzen vor dem Hintergrund, dass bei zukünftigen möglichen Änderungen des
Gesetzes die Bezirksausschüsse mit einbezogen werden sollten.
Ratsherr Hanisch informiert, dass die Fraktion beraten habe, den
Ausschussvorsitzenden, die im Verhältnis zum Betriebs- und Bauausschuss wenig
tagen, keine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Diesem Vorgehen können sich die
Ratsherren Multhaupt und Tobisch sowie Ratsfrau Klöhn anschließen.
Ratsherr Schulte ist hier anderer Meinung. Keiner der vorgenannten
Vorsitzenden solle eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten.
Ratsherr Hanisch bittet die Verwaltung bei der Landesregierung nachzufassen, warum Vorsitzende der Bezirksausschüsse diesbezüglich nicht berücksichtigt werden.