Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch) Nr. 2 „Schlingweg“ im Stadtbezirk Brakel-Bellersen.

 


StBR Groppe berichtet, dass eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer weiteren Lagerhalle im Stadtbezirk Bellersen vorläge. Die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als sonstiges Vorhaben lägen nicht vor und könnten durch eine Ergänzungssatzung der Stadt Brakel nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB entsprechend erfolgen.

Der Kreis Höxter würde nach einem ersten Arbeitsgespräch eine solche Satzung grundsätzlich nicht beanstanden, vorausgesetzt, dass auch zukünftig keine Produktion auf der betreffenden Fläche stattfinden wird.

 

Als städtebaulich positiv ist die Festigung des Betriebes an Ort und Stelle und damit der Erhalt bzw. die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu werten.

 

Der Bezirksausschuss Bellersen hat der Maßnahme bereits einstimmig zugestimmt.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses sind sich einig, dass die Unternehmen, gerade auch auf den Ortschaften, bei derartigen Vorhaben in jedem Fall durch die Stadt Brakel unterstützt werden sollten.

 

StBR Groppe erklärt, dass mögliche Bedenken des Betreibers des Feriendorfes in Bellersen innerhalb des öffentlichen Verfahrens vorgebracht und überprüft werden.